Wohngeld
Das Wohngeld ist ein öffentlicher Beitrag für in Südtirol ansässige Privatmieter, die alle allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung erfüllen. Für eine Person wird der Beitrag bis zu einer Nettowohnfläche von 50 m² gewährt. Diese wird für jede weitere Person um 15 m² erhöht. Weitere Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag auf die Antragstellende Person lautet und die Wohnung keine Luxuswohnungen ist.