Registrierung von Miet- und Pachtverträgen
Die Miet- und Pachtverträge bezüglich unbeweglicher Güter müssen innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss registriert werden.
Die Miet- und Pachtverträge bezüglich unbeweglicher Güter müssen innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss registriert werden.