Öffentliche Urkunde
Es ist eine Urkunde, die unter Einhaltung der erforderlichen Förmlichkeiten von einem Notar oder von einer anderen Amtsperson verfasst wird, die am Ort, wo die Urkunde verfasst wird, ermächtigt ist, derselben öffentlichen Glauben zu verschaffen.
Die öffentliche Urkunde begründet bis zur Fälschungsklage vollen Beweis über die Herkunft der Urkunde von der Amtsperson, die sie errichtet hat, sowie über die Erklärungen der Parteien und über die anderen Tatsachen, welche die Amtsperson als in ihrer Anwesenheit vorgefallen oder von ihr vorgenommen bestätigt.
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