Konventionalfläche
Es handelt sich um die Wohnfläche welche von der Wohnbauförderung gesetzlich anerkannt ist. Die Konventionalfläche setzt sich wie folgt zusammen (Berechnung lt. Autonomer Provinz BZ-Südtirol):
- die um 25% erhöhte Wohnfläche einer Wohnung
- 25% der Balkonfläche
- 50% der Flächen von Loggien oder der Wintergärten
- 30% der Kellerflächen
- 60% der Flächen der Garagen
- 30% der Flächen der offenen Abstellplätze
- 25% der Laubengänge im Erdgeschoss
- 15% der Terrassenflächen
- 30% der Dachbodenfläche (mind. 1,5 m Höhe).