Kondominium
Bei Häusern mit mehreren Wohnungen können die einzelnen Wohnungen Einzeleigentum mehrerer Personen sein, während die gemeinsamen Teile des Gebäudes (z.B. Grund- und Hauptmauern, Dach, Treppe, Aufzug, Eingang) im gesetzlichen Miteigentum aller stehen und von allen im Verhältnis zu ihren Anteilen erhalten werden müssen.