Ersitzung
Wer eine fremde Sache eine bestimmte Zeit lang besitzt, erwirbt nach Ablauf einer bestimmten Frist (Ersitzungszeit) das Eigentum an der Sache.
Wer eine fremde Sache eine bestimmte Zeit lang besitzt, erwirbt nach Ablauf einer bestimmten Frist (Ersitzungszeit) das Eigentum an der Sache.